Schadensarten
Neben den genannten Schadensarten, können zudem
noch weitere Gefahren mitversichert werden, welche separat in die
Hausratversicherung mit einbezogen werden müssen. Zu diesen
zusätzlichen Schadensarten zählen zum Beispiel Diebstahl von
Fahrrädern, Überspannungsschäden, Elementarschäden wie z.B.
Erdbeben oder Erdrutsch, Glasbruchschäden oder Diebstähle aus dem
Auto. Da sicherlich für einige Personen der Begriff "Hausrat" etwas
ungebräuchlich ist, noch einmal kurz zur Erläuterung : Zum Hausrat
zählen alle Möbel, sonstige Einrichtungsgegenstände, Kleidung,
Porzellan, Elektronik, kurz gesagt, alle Gebrauchs- und
Verbrauchssachen, die sich innerhalb der Wohnung befinden. Ein ganz
wichtiger Aspekt, den der Kunde bei Abschluss der
Hausratversicherung auf jeden Fall beachten sollte, ist die
Unterversicherung und damit zusammenhängend der so genannte
Unterversicherungsverzicht des Versicherungsunternehmens. Der Wert
des Hausrates wird standardmäßig nicht genau berechnet, sondern
pauschal anhand der Wohnfläche in Quadratmetern geschätzt. Sollten
sich besonders wertvolle Gegenstände im Haus bzw. in der Wohnung
befinden, sollte das bei Versicherungsabschluss unbedingt erwähnt
werden, damit die Versicherungssumme unter Umständen erhöht werden
kann. Unterversicherung besteht, wenn der Hausrat mehr wert ist,
als die Höhe der Versicherungssumme. Der Wert des Hausrates wird
zumeist mit einer Summe von 650 Euro pro Quadratmeter berechnet.
Die 650 Euro könnte man auch prima in ein
Last
Minute Urlaub investieren. Ist der Versicherte mit diesem Wert
einverstanden, verzichtet die Versicherungsgesellschaft zumeist
auch auf die Klausel der Unterversicherung. Besteht jedoch eine
Unterversicherung, zahlt die Versicherung im Schadensfall auch nur
anteilig gemessen an der Versicherungssumme. Wurde der Hausrat
beispielsweise mit 40.000 Euro versichert, es tritt allerdings ein
Schaden in Höhe von 50.000 Euro auf, werden von der Versicherung
nur 4/5 des Schadens ersetzt, maximal also 40.000 Euro, es sei
denn, im Vertrag ist der so genannte Unterversicherungsverzicht
seitens des Versicherungsunternehmens enthalten. Ersetzt werden
übrigens die Neubeschaffungskosten für den Hausrat, daher sollte
man also bei der Berechnung des Hausratswertes darauf achten, dass
man die Kosten von Gegenständen in neuem Zustand zu Grunde legt. Um
einen ungefähren Anhaltspunkt über die durchschnittliche Höhe der
Versicherungssumme zu erhalten, kann man sich an dem genannten
Richtwert von 650 Euro / Quadratmeter orientieren. Der Hausrat in
einer 70 qm großen Wohnung hat also einen statistischen Wert von
45.500 Euro.