Hausratversicherung
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Die Hausratversicherung

Auch laut unabhängigen Versicherung- oder Finanzberatern gibt es heutzutage drei freiwillige Versicherungen, die heute nahezu jede Person unbedingt haben sollte. Zu diesen drei Versicherungen zählen die private Haftpflichtversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Hausratversicherung. Die Hausratversicherung fällt unter den großen Bereich der Hausversicherungen, wo z.B. auch die Gebäudeversicherung oder die Bauherrenhaftpflichtversicherung einzuordnen sind. Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung ist die Hausratversicherung nicht vom Hauseigentümer abzuschließen, es sei denn dieser wohnt auch alleine im Gebäude, sondern vom Mieter bzw. vom Pächter eines Objektes. Wie der Name schon aussagt, werden bei der Hausratversicherung Schäden am im Gebäude befindlichen Hausrat versichert. Zudem können noch weitere Gefahren und Schadensarten mit in die Hausratversicherung einbezogen werden. Zu den üblichen Gefahren, die im Rahmen der Hausratversicherung abgesichert werden gehören Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Vandalismus, Einbruchdiebstahl und Raub entstehen können. Zudem sind die so genannten indirekten Folgeschäden versichert, wie z.B. entstehende Kosten durch Aufräumungsarbeiten oder Hotelkosten, falls die Wohnung nach dem Schadensereignis vorübergehend nicht mehr genutzt werden kann. Ähnlich wie bei der Hausratversicherung verhält es sich auch bei der Autoversicherung, nur das dort die Schäden in zwei Unterkategorien eingeteilt werden.

 

Schadensarten

Neben den genannten Schadensarten, können zudem noch weitere Gefahren mitversichert werden, welche separat in die Hausratversicherung mit einbezogen werden müssen. Zu diesen zusätzlichen Schadensarten zählen zum Beispiel Diebstahl von Fahrrädern, Überspannungsschäden, Elementarschäden wie z.B. Erdbeben oder Erdrutsch, Glasbruchschäden oder Diebstähle aus dem Auto. Da sicherlich für einige Personen der Begriff "Hausrat" etwas ungebräuchlich ist, noch einmal kurz zur Erläuterung : Zum Hausrat zählen alle Möbel, sonstige Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Porzellan, Elektronik, kurz gesagt, alle Gebrauchs- und Verbrauchssachen, die sich innerhalb der Wohnung befinden. Ein ganz wichtiger Aspekt, den der Kunde bei Abschluss der Hausratversicherung auf jeden Fall beachten sollte, ist die Unterversicherung und damit zusammenhängend der so genannte Unterversicherungsverzicht des Versicherungsunternehmens. Der Wert des Hausrates wird standardmäßig nicht genau berechnet, sondern pauschal anhand der Wohnfläche in Quadratmetern geschätzt. Sollten sich besonders wertvolle Gegenstände im Haus bzw. in der Wohnung befinden, sollte das bei Versicherungsabschluss unbedingt erwähnt werden, damit die Versicherungssumme unter Umständen erhöht werden kann. Unterversicherung besteht, wenn der Hausrat mehr wert ist, als die Höhe der Versicherungssumme. Der Wert des Hausrates wird zumeist mit einer Summe von 650 Euro pro Quadratmeter berechnet. Die 650 Euro könnte man auch prima in ein Last Minute Urlaub investieren. Ist der Versicherte mit diesem Wert einverstanden, verzichtet die Versicherungsgesellschaft zumeist auch auf die Klausel der Unterversicherung. Besteht jedoch eine Unterversicherung, zahlt die Versicherung im Schadensfall auch nur anteilig gemessen an der Versicherungssumme. Wurde der Hausrat beispielsweise mit 40.000 Euro versichert, es tritt allerdings ein Schaden in Höhe von 50.000 Euro auf, werden von der Versicherung nur 4/5 des Schadens ersetzt, maximal also 40.000 Euro, es sei denn, im Vertrag ist der so genannte Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherungsunternehmens enthalten. Ersetzt werden übrigens die Neubeschaffungskosten für den Hausrat, daher sollte man also bei der Berechnung des Hausratswertes darauf achten, dass man die Kosten von Gegenständen in neuem Zustand zu Grunde legt. Um einen ungefähren Anhaltspunkt über die durchschnittliche Höhe der Versicherungssumme zu erhalten, kann man sich an dem genannten Richtwert von 650 Euro / Quadratmeter orientieren. Der Hausrat in einer 70 qm großen Wohnung hat also einen statistischen Wert von 45.500 Euro.
 

Beitrag zur Hausratversicherung

Die Höhe des Versicherungsbeitrages bemisst sich in erster Linie nach der Versicherungssumme, der Lage der Wohnung bzw. des Hauses (Einbruch-Diebstahl-Tarifzone) und dem vom Kunden gewünschten zusätzlichen Einschlüssen wie z.B. Glasbruch im Rahmen der Hausratversicherung. Den Beitrag zur Hausratversicherung kann man übrigens noch durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung reduzieren. Das bedeutet, wenn man beispielsweise einen Schaden von 10.000 Euro hat, und eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall, erstattet die Versicherung einen Betrag von 9.750 Euro. Viele Versicherungen sind inzwischen auch dazu übergegangen, so genannte Schadensfreiheitsrabatte einzuführen. Bleibt der Versicherungsnehmer über Jahre hinweg schadensfrei, sinkt der Versicherungsbeitrag in Abständen automatisch. Der durchschnittliche Beitrag für eine 80 qm große Wohnung ohne Einschluss von Sonderleistungen beträgt in der Regel momentan zwischen 100 und 200 Euro im Jahr.