Haus und Tier Versicherungen
Bauherrenhaftpflicht
http://www.haus-und-tier-versicherung.de/bauherrenhaftpflicht.html

© 2009 Haus und Tier Versicherungen
http://www.haus-und-tier-versicherung.de

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung

Gerade im Versicherungsbereich gibt es eine Vielzahl von Angeboten, wobei manche Versicherungen für nahezu jede Person sinnvoll sind, andere wiederum sind nur für einen bestimmten Personenkreis ausgelegt. Dennoch sind die sehr spezielleren Versicherungen mitunter enorm wichtig für die betroffene Kundengruppe, denn ohne den Abschluss und die finanzieller Absicherung könnte ein Schadensfall zum Teil dramatische Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Nicht-Versicherten haben. Auch "rund um das Haus" gibt es natürlich spezielle Versicherungen, so zum Beispiel die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese Versicherung ist für diejenigen Personen interessant, die ein Haus bauen (lassen) und sich gegen evtl. Schäden und Schadensersatzansprüche Dritter gerne absichern möchten.
 

Verkehrssicherungspflichten

Jedem Bauherren obliegen die so genannten Verkehrssicherungspflichten. Das bedeutet, er haftet persönlich für jeden Schaden, der auf oder an der Baustelle durch Vorhandensein derselbigen entstehen kann, sei es an Sachen und insbesondere natürlich auch an Personen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung soll dieses Risiko übernehmen, und den Versicherten im Schadensfall vor finanziellen Ansprüchen schützen bzw. diese übernehmen. Schon alleine durch schlechte Beleuchtung der Baustelle oder zu geringe Beschilderung auf der Baustelle können leicht Unfälle geschehen, die dann unter die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht fallen würden. Grundsätzlich hat der Bauherr die Aufgabe, seine Baustelle gegen alle möglichen Gefahren bestmöglich abzusichern. Die Aufsichtspflicht über die Baustelle und damit auch ein Teil der Verantwortung können vom Bauherren zwar auf die Baufirma bzw. den zuständigen Koordinator auf der Baustelle (oftmals ein Architekt) übertragen werden, aber dennoch haftet der Bauherr weiterhin mit diesen Personen solidarisch. Es gibt viele Beispiele, wie schnell ein Unfall auf einer Baustelle geschehen kann. Wenn z.B. eine Bauholzlatte nicht richtig befestigt ist, und auf die neben der Baustelle befindliche Straße fällt, wodurch ein Auto ausweichen muss und dadurch einen Unfall verursacht, ist der Bauherr für die entstandenen Schäden haftbar zu machen. Noch schlimmer kann die Situation natürlich sein, wenn Personen durch diese heruntergefallene Holzlatte verletzt werden. In diesem Falle können aufgrund von Langzeitschäden oder schweren Verletzungen sehr hohe Summen auf den verantwortlichen Bauherren zukommen. Sicherlich ist vielen Personen ein auf der Baustelle angebrachtes Schild "Eltern haften für ihre Kinder" bekannt. Dieses Schild mag zwar vielleicht zur Abschreckung der Kinder dienen, ist aber rechtlich hinsichtlich der Aufsichtspflicht der Bauherren völlig ohne Bedeutung. Er kann sich der Haftung durch dieses Schild nicht entziehen, wenn er dennoch seine Verkehrssicherungspflicht nicht wahrgenommen hat. Allgemein gibt es bestimmte Gegebenheiten, für die der Bauherr haften muss. Dazu zählen z.B. schadhafte Zäune, mangelhafte Abdeckung von Gruben, Gerüste die herunterstürzen, unzureichende Absperrung des Baugeländes, Lagerung von Baumaterialien über das Baustellengelände hinaus, Schäden bei Anwohnern durch Staub oder Schmutz und bei Verunreinigungen der Straße.

 

Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung ist es auch bei der Bauherrenhaftpflicht so, dass die Versicherung nicht nur finanzielle Leistungen erbringt, sondern den Versicherten auch vor unberechtigten Ansprüchen schützen soll. Zudem erledigt sie alle notwendigen Formalitäten und die Abwicklung eines Schadensfalls. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt übrigens nicht nur bei Schäden im Rahmen von Neubauten ein, sondern auch Renovierungsarbeiten sind abgesichert. Die Deckungssummen, die man im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen kann, liegen im üblichen Bereich von Haftpflichtversicherungen an sich. Das bedeutet, zumeist gilt die Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden. Eine höhere Summe ist natürlich ebenfalls möglich Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach bestimmten Kriterien. Dazu gehören beispielsweise die Angabe der Wohnfläche, der Neubausumme, erbrachte Eigenleistungen und der voraussichtlichen Bauzeit in Monaten. Im Rahmen der meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen kann der Kunde zudem eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohrbau-Versicherung mit einschließen. Die Beitragshöhe richtet sich nach den jeweils gemachten Angaben und liegt beispielsweise für einen Neubau mit 120 Quadratmetern und einer Neubausumme von 180.000 Euro für eine 3-monatige Bauzeit bei ca. 60-90 Euro. Wenn man bedenkt, um welche hohen Summen es in einem Schadensfall gehen kann, ist dieser Beitrag als recht günstig zu bezeichnen. Von daher ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf jeden Fall für alle Bauherren zu empfehlen.