Wie bei jeder Haftpflichtversicherung ist es auch bei der Bauherrenhaftpflicht so, dass die Versicherung nicht nur finanzielle Leistungen erbringt, sondern den Versicherten auch vor unberechtigten Ansprüchen schützen soll. Zudem erledigt sie alle notwendigen Formalitäten und die Abwicklung eines Schadensfalls. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung tritt übrigens nicht nur bei Schäden im Rahmen von Neubauten ein, sondern auch Renovierungsarbeiten sind abgesichert. Die Deckungssummen, die man im Rahmen der Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen kann, liegen im üblichen Bereich von Haftpflichtversicherungen an sich. Das bedeutet, zumeist gilt die Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden. Eine höhere Summe ist natürlich ebenfalls möglich Der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich nach bestimmten Kriterien. Dazu gehören beispielsweise die Angabe der Wohnfläche, der Neubausumme, erbrachte Eigenleistungen und der voraussichtlichen Bauzeit in Monaten. Im Rahmen der meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen kann der Kunde zudem eine Bauleistungsversicherung und Feuerrohrbau-Versicherung mit einschließen. Die Beitragshöhe richtet sich nach den jeweils gemachten Angaben und liegt beispielsweise für einen Neubau mit 120 Quadratmetern und einer Neubausumme von 180.000 Euro für eine 3-monatige Bauzeit bei ca. 60-90 Euro. Wenn man bedenkt, um welche hohen Summen es in einem Schadensfall gehen kann, ist dieser Beitrag als recht günstig zu bezeichnen. Von daher ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf jeden Fall für alle Bauherren zu empfehlen.