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Gebäudeversicherung
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Die Gebäudeversicherung

Um ein Haus oder eine Wohnung gegen nahezu jede mögliche Gefahr abzusichern, gibt es im Grunde zwei Versicherungen. Zum einen die Hausratversicherung, welche alle Schäden in der Wohnung bzw. im Haus am Hausrat ersetzt und zum anderen die Gebäudeversicherung, welche Schäden außen am Haus finanziell ausgleicht. Ein Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte also in jedem Fall eine Gebäudeversicherung besitzen, während der Bewohner des Hauses bzw. der Wohnung eine Hausratversicherung abschließen sollte. Im Rahmen der Gebäudeversicherung, oftmals auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet, kann der Versicherte mehrere Gefahren versichern, die am Wohnhaus oder an der Eigentumswohnung auftreten können. Dazu zählen zum Beispiel Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Es ist allerdings nicht nur das Äußere des Hauses versichert, sondern die Gebäudeversicherung deckt auch Schäden an den "innerliche" fest verbauten Bestandteilen des Gebäudes ab. Dazu zählen hauptsächlich Heizungsanlagen, sanitäre Einbauten, elektrische Installationen, Fußbodenbelege, Einbauschränke, Markisen, Garagen und Nebengebäude. Bestimmte separate Gebäude wie beispielsweise ein Gartenhaus benötigen allerdings einen besonderen Einschluss, müssen also explizit aufgeführt werden. Neben den genannten Risiken, können im Rahmen der Gebäudeversicherung zusätzlich auch die so genannten Elementarschäden versichert werden. Dieses sind z.B. Schäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser, Lawinen oder Schneedruck. Wenn das Haus in einem besonders von diesen Gefahren betroffenem Gebiet stehen sollte, ist der Einschluss dieser Risikoarten auf jeden Fall zu empfehlen.
 

Gleitende Neuwertversicherung

Grundsätzlich sollte man beim Abschluss der Gebäudeversicherung darauf achten, dass man eine gleitende Neuwertversicherung abschließt und vor dem Abschluss einen Versicherungsvergleich macht. Das bedeutet, die Versicherungssumme wird an die Wertsteigerung des versicherten Gebäudes angepasst, in der Regel geschieht dieses sogar jährlich. Zudem sollte die Versicherungssumme ohnehin den Wiederherstellungskosten entsprechen, d.h., auch auftretende Baunebenkosten sollten in der Versicherungssumme mit einbezogen werden. Als Grundlage der aktuellen Neuwertberechnung dient übrigens ein Wert aus dem Jahre 1914, auf dessen Basis jeweils der jetzt gültige Neuwert eines Hauses berechnet werden kann. Die Neuwertberechnung ist Grundlage der Gebäudeversicherung und nach ihr richtet sich natürlich auch der später zu zahlende Beitrag. Wenn man besonders hochwertige Einrichtungen oder Anlagen im Haus installiert hat, sollte man dieses auf jeden Fall mit in die Versicherung aufnehmen, damit die Versicherungssumme nicht zu gering angesetzt wird. So hat ein normales Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern Wohnfläche im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss zum Beispiel einen Durchschnittswert im Jahre 1914 von umgerechnet 19.000 Euro gehabt. Basierend auf dieser Grundlage beträgt der heutige Wert in etwa 219.000 Euro. Wie schon kurz erwähnt, handelt es sich dabei natürlich nur um standardisierte Durchschnittswerte, evtl. bestehende Besonderheiten müssen natürlich individuell im Rahmen der Gebäudeversicherung berücksichtigt werden.

 

Hohe Schadenssummen

Grundsätzlich zählt auch die Gebäudeversicherung zu denjenigen Versicherungen, die mitunter sehr hohe Schadenssummen absichern, die ohne Abschluss dieser Versicherung schnell zum finanziellen Fiasko für den Eigentümer werden könnten. Zudem bestehen die meisten versicherten Risiken aus Naturereignissen, gegen die sich kein Hauseigentümer schützen, geschweige denn sie verhindern kann. In den meisten Fällen richten diese Naturereignisse elementare Schäden am Gebäude an, die sich nur in den seltensten Fällen unter mehreren Zehntausend Euro bewegen. Die meist genannte Ursache ist sicherlich ein Unwetter, denn dort können gleich mehrere versicherte Schäden wie z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag und evtl. Feuer durch Blitzeinschlag zusammentreffen. Gemessen an der möglichen Schadenshöhe ist der Beitrag zur Gebäudeversicherung relativ günstig. Bei dem oben angeführten Beispiel mit der Neuwertermittlung von ca. 219.000 Euro würde der jährliche Versicherungsbeitrag je nach Anbieter und Einschluss von Sonderrisiken wie Elementarschäden durchschnittlich zwischen 120 und 200 Euro betragen. Anders als beispielsweise in der Schweiz, wo für Gebäudebesitzer eine Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung besteht, können die Hauseigentümer in Deutschland frei entscheiden, ob und bei welcher Versicherungsgesellschaft sie sich gegen die erwähnten Risiken absichern möchten. Da der Beitrag im Vergleich zum möglichen Leistungsspektrum als eher gering bezeichnet werden kann, sollte man sich dennoch als Hauseigentümer auf jeden Fall für den Abschluss einer Versicherung in diesem Bereich entscheiden, damit ein Schadensfall nicht die eigene Existenz bedroht.