Riester Rente - Erklärung des Begriffs
Die
Riester
Rente kann seit dem 1. Januar 2002 beantragt werden und dient
als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Namensgeber
der Riester Rente, Walter Riester, war ein damaliger Bundesminister
für Arbeit und Sozialordnung. Die Rente ist eine zusätzliche
Altersvorsorge, sie entsteht durch Abgabemittel (Steuermittel) bzw.
durch den Vorzug der Steuer. Diese Rente funktioniert vereinfacht
dargestellt folgendermaßen: 1 % des Brutto-Jahreseinkommen wird
eingezahlt und darauf zahlt der Staat eine Vergütung von 38 Euro.
Das heißt bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro/Jahr, würde die
Person 400 Euro einzahlen müssen, zahlt aber 362 Euro, da der Staat
38 Euro übernimmt. Für Familien wird eine zusätzliche Pauschale von
48 Euro/Kind gezahlt. Ist der Fall gegeben, dass die Ehefrau nicht
arbeitstätig ist, bekommt auch sie eine Vergünstigung. Die
vergünstigten Beiträge
Riester Rente darf von folgenden Personenkreisen bezogen werden
Nutznießer dieser Rente sind Versicherte,
Beamte, Selbständige, kindererziehende Personen, Arbeitslose,
Beziehende vom Krankengeld und andere Personen, die bereits in die
gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eingezahlt haben. Das
heißt, die Personen müssen zu den Kreisen angehören, deren
Rentenleistungspegel in Zukunft nicht erhöht oder nicht wesentlich
erhöht wird.
Riester Rente hat weitere Vorteile
Durch die Riester Rente kann die zusätzliche vorhandene
Altersvorsorge bei der Einkommensteuererklärung vergünstigt werden.
Wenn Wohneigentum als Altersvorsorge genutzt werden soll, können
durch die Rente unter definierten Voraussetzungen 10.000 Euro bis
50.000 Euro aus dem Kapital des Riester-Vertrages zinslos entnommen
werden. Die Rückzahlung des Betrages muss allerdings spätestens ab
zwei Jahre nach Abhebung bis zum Rentenbeginn in übereinstimmenden
Zahlungen zurückgezahlt werden. Das zurückzahlende Kapital wird
nicht gefördert. Wenn dieser Betrag Riester gefördert werden soll,
muss eine weitere Sparleistung betätigt werden. Bei Arbeitsverlust
wird das angesparte Kapital im Riester-Vertrag nicht zu den
vorhandenen finanziellen Vermögen gezählt und kann auch nicht
gepfändet werden.