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Tierhaftpflichtversicherung
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Die Tierhaftpflichtversicherung

Im Bereich der Tierversicherungen werden von den Versicherungsgesellschaften nicht nur Tierkrankenversicherungen angeboten, sondern auch Tierhaftpflichtversicherungen. Im Unterschied zu den Krankenversicherungen werden diese allerdings nur für Pferde und Hunde, und nicht auch separat für Katzen angeboten. Die Katzen sind im Rahmen der normalen Privat-Haftpflichtversicherung des Tierhalters mit abgesichert. Vom Grundsatz her funktionieren die Tierhaftpflichtversicherungen auf dieselbe Art und Weise, wie die Privat-Haftpflichtversicherung beim Menschen.
 

Schadenfälle bei Hunden

Im Rahmen der Tierhaftpflichtversicherung werden Schadensfälle finanziell von der Versicherung reguliert, die durch das Verhalten des versicherten Hundes bzw. des Pferdes entstanden sind. Welche Gefahrensituationen es in dieser Richtung geben kann und wie sinnvoll eine Haftpflichtversicherung für das Pferd oder den Hund sein kann, sollen die folgende Beispiele verdeutlichen. Grundsätzlich ist es vom Gesetz her so, dass stets der Tierhalter für jede Art von Schäden, sei es an Personen oder Sachen, haftet, die durch sein Tier verursacht werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Tier "vorsätzlich" handelt, oder nicht für den verursachten Schaden "verantwortlich" ist. Wie schnell ein solcher Schaden entstehen kann, lässt sich am Beispiel des Hundes verdeutlichen. Angenommen, Sie gehen mit ihrem Hund im Park spazieren und an ihnen versucht ein Jogger vorbei zu laufen. Nun könnte es sein, dass sich ihr Hund bedroht fühlt und den Läufer ins Bein beißt. Für die erforderliche medizinische Behandlung und evt. Schadensersatzansprüche des Gebissenen wären Sie als Tierhalter voll haftbar zu machen und müssten alle entstandenen Kosten ersetzen, Je nachdem, wie schwerwiegend die Verletzung ist, können in der Summe schnell ein paar Tausend Euro zusammen kommen. Da bei diesem Beispiel schon fast von einem vorsätzlichen Verhalten des Hundes die Rede sein kann, nachfolgend noch ein weiteres Beispiel für einen möglichen Schaden, an dem der Hund völlig "unschuldig" vom Verhalten her ist. Angenommen, Sie machen mit ihrem Hund einen Spaziergang und die Hundeleine reißt. Der Hund erschreckt sich, läuft auf die Straße, und ein heranfahrendes Auto muss ausweichen und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Sind Personen bei diesem Unfall verletzt oder sogar im schlimmsten Fall getötet worden, können auf den Tierhalter Kosten in einer Höhe zukommen, die er niemals aus eigener Tasche zahlen könnte. Auch in solch einem Fall tritt die Tierhaftpflichtversicherung ein und reguliert den entstandenen Schaden zumindest finanziell. Zum Bereich der Hundehaftpflichtversicherung ist noch zu sagen, dass bestimmte Rassen, zumeist die so genannten Kampfhunde, von vielen Anbietern nicht mehr versichert werden können, da sie als zu risikoreich eingestuft werden.

 

Schadenfälle bei Pferden

Natürlich können nicht nur bei Hunden Schadenfälle im Rahmen der Tierhaftpflichtversicherung auftreten, sondern auch durch Pferde werden Schäden verursacht. Da es sich bei dem Pferd um eine recht großes Tier handelt, sind die Schadenshöhen oftmals deutlich größer, als beim Hund. So kann es beispielsweise vorkommen, dass ihr Pferd während eines Ausritts scheut und sich ein vorbeigehender Fußgänger so erschreckt, dass er auf die Straße ausweicht. Darauf hin muss ein Auto bremsen und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Auch in diesem Fall würde auf den Tierhalter unter Umständen hohe Kosten zukommen, die sich nicht selten im Bereich von mehr als 10.000 Euro bewegen. Die Pferdehaftpflichtversicherung würde die Kosten übernehmen, sodass der Tierhalter zumindest finanziell entlastet würde. Wie bei nahezu allen anderen Arten von Haftpflichtversicherungen, so werden auch im Bereich der Tierhaftpflichtversicherung Mindestdeckungssummen von zumeist 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden in den Vertrag mit eingebunden. Der Tierhalter kann selbstverständlich auch höhere Versicherungssummen mit dem Versicherungsunternehmen vereinbaren. Der Jahresbeitrag zur Tierhaftpflichtversicherung richtet sich nach Art des Tieres und der gewünschten Versicherungssumme. Eine Pferdehaftpflichtversicherung kostet zum Beispiel einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von ca. 60-100 Euro. Der Beitrag für eine Hundehaftpflichtversicherung ist mit ca. 30-60 Euro deutlich preiswerter. Ob der Tierhalter eine Tierhaftpflichtversicherung als notwendig ansieht, muss er natürlich selber entscheiden. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die Tierhaftpflichtversicherung wie jede andere Haftpflichtversicherung auch, hohe mögliche Schadenssummen zu einem verhältnismäßig niedrigen Beitrag absichert.